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Corona-Verordnung Sport gilt weiterhin – Behörden vor Ort entscheiden über neue Regelungen
Für unsere Heimspiele am kommenden Wochenende gelten die bisherigen Beschränkungen nach der geltenden Verordnung Sport vom 08. Oktober 2020. Das kann sich jedoch auch noch kurzfristig in den nächsten Tagen ändern, wenn die Gemeindeverwaltung die notwendigen Regelungen noch anpasst. Ob das der Fall sein wird und welche Regelungen (z.B. Zuschauerzahl) dann betroffen sind, hängt auch Maßgeblich von der weiteren Entwicklung auch in unserer Gemeinde ab. Wir bleiben weiter vorsichtig und wachsam im Umgang miteinander und halten Sie hier auf dem Laufenden, falls sich etwas ändert.
Hintergrund:
Am Montag hat die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert.
Maßgeblich für unseren Verein ist jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung die Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort, die sich auch an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können zukünftig auch regional unterschiedliche Regelungen gelten, bspw. was eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Sportveranstaltungen angeht.
Grundsätzlich können die örtlichen Gesundheitsbehörden den Sportbetrieb auch über die CoronaVO Sport hinausgehend einschränken oder gar untersagen.Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher jedoch nicht bekannt.
Sobald sich an der Situation etwas ändert, werden wir an dieser Stelle informieren!
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